Ab dem 01.07.2025 müssen alle Kälber, welche den Geburtsbetrieb bis zum 57. Lebenstag verlassen,
gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen geimpft werden.
Impfschema:
- 1. Impfung: Nasale Impfung mindestens 14 Tage vor dem Verlassen des Geburtsbetriebes.
- 2. Impfung: Nasale oder subkutane Impfung innerhalb von 28 Tagen durch den Folgebetrieb.
- Beide Impfungen müssen im Behandlungsjournal des Geburts- und Folgebetriebes dokumentiert sein.
Ausnahmen:
- Kälber, welche den Geburtsbetrieb nach dem 57. Lebenstag verlassen, auf einen Sömmerungsbetrieb gestellt oder mit dem Muttertier verstellt werden.
- Kälber der Mutterkuh- / Ammenkuhhaltung, die vor dem 21. Lebenstag verstellt werden.
- Kälber, die in Notfällen verstellt werden müssen zum Beispiel bei Aufenthalten im Tierspital oder Todesfall des Kalbes oder des Muttertieres.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Tierarztpraxis Capricorn – Team