Seit knapp zwei Jahren beherrscht Corona nun schon weite Teile unseres Lebens. Im Schatten der humanen Pandemie treten aber auch in der Tierwelt immer wieder Seuchen auf. Daher wollen wir im folgenden Beitrag über die Afrikanische Schweinepest (ASP) berichten, welche sich hochaktuell in Richtung Schweiz ausbreitet.

Das Wichtigste in Kürze

Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine meldepflichtige, hochansteckende Tierseuche, die ursprünglich in Afrika beheimatet ist und dort von Lederzecken übertragen wird. Für die Virusübertrag in unseren Breiten spielen die Lederzecken allerdings keine Rolle. Das ASP-Virus kann im Fleisch, in Tierkadavern und auch in der Umwelt lange überleben und infektiös bleiben. Neben der direkten Infektion von Schwein zu Schwein kommen Wild- und Hausschweine deshalb häufig über infizierte Kadaver oder Speiseabfälle mit dem Virus in Kontakt. Vor allem aber kommt dem Menschen durch die Verbreitung über kontaminierte Fahrzeuge, Maschinen, Kleidung und Lebensmittel eine entscheidende Rolle zu.

Die ASP breitet sich derzeit kontinuierlich vom Osten Europas Richtung Westen aus. Das Risiko eines Ausbruchs der ASP in Schweizer Schweinepopulationen wird als hoch eingestuft. Nachbarländer der Schweiz sind bereits von der ASP betroffen. In Deutschland beispielswiese wurden erstmals im September 2020 an ASP verendete Wildschweine aufgefunden, im Sommer 2021 trat die Krankheit erstmals bei Hausschweinen auf. Die Krankheit verläuft meist akut und endet für betroffene Tiere häufig innerhalb weniger Tage tödlich. Für den Menschen ist die Schweinepest allerdings nicht gefährlich.

Symptome

Beim akuten Verlauf fallen die Tiere mit hohem Fieber auf und versterben plötzlich. Es können ausserdem Blauverfärbungen der Ohrspitzen und Extremitäten, sowie sonstige Einblutungen der Haut auftreten.

Verläuft die Krankheit chronisch, sind die Symptome milder und weniger spezifisch. Fieber, Durchfall, Aborte, sowie Hautrötungen und Einblutungen der Haut können beobachtet werden. Als Folge der Infektion gibt es im Hausschweinebestand häufiger kümmernde Tiere, die Mastleistung sinkt.

Massnahmen im Ernstfall

Für den Fall eines Ausbruchs der ASP in der Schweiz hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ein mehrstufiges Massnahmenkonzept erarbeitet, das die Ausbreitung des Virus vermindern und die Infektion von Hausschweinen weitgehend verhindern soll. Nachfolgend möchten wir einen Überblick über den vorläufigen Massnahmenkatalog geben:

Im Falle eines Ausbruchs wird ein Sperrgebiet errichtet. In den jeweiligen Sperrgebieten herrscht Jagdverbot und Leinenpflicht für Hunde. Die Waldwege dürfen nicht verlassen werden, Wildtierpassagen werden geschlossen und zusätzlich zu tierärztlichen Kontrollstellen werden Teams entsandt, um nach Schweinekadavern zu suchen.

Für Schweinebetriebe im Sperrgebiet muss sichergestellt werden, dass kein Kontakt zwischen Hausschweinen und Wildschweinen stattfinden kann. Alle toten Schweine müssen auf das ASP-Virus getestet werden. Ausserdem dürfen Transporte nur unter speziellen Massnahmen erfolgen. Weiterhin werden Kontroll- und Beobachtungsgebiete errichtet.

Wichtige Präventionsmassnahmen zur Einschleppung bzw. Ausbreitung der ASP

Weil das ASP-Virus hoch infektiös ist und sich kontinuierlich in unsere Richtung ausbreitet, muss vor allem Aufklärungsarbeit geleistet werden. Wissen rund um das Virus, sowie zu den Präventionsmassnahmen schützt unsere Haus- und Wildschweine!

Wildschweine gelten in Europa zwar als relevantes Virusreservoir, da die Tiere allerdings keine grossen Strecken zurücklegen, erfolgt über den Kontakt unter Wildschweinen nur eine langsame und lokal begrenzte Virusausbreitung. Hauptsächlich und über weite Wege verbreitet sich das Virus vor allem durch den Menschen. Das Risiko für die Einschleppung der ASP durch Produkte, die aus kontaminiertem Schweine- oder Wildschweinfleisch hergestellt wurden, wird als sehr hoch eingestuft. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, keine Erzeugnisse aus Schweine- oder Wildschweinfleisch aus Regionen oder Ländern, welche von der ASP betroffen sind, in die Schweiz einzuführen. Schweinehalter/innen in der Schweiz sind aufgefordert, sich die Massnahmen zur Erhaltung der biologischen Sicherheit des Bestandes in Erinnerung zu rufen.

Zusammenfassung bedeutender Präventionsmassnahmen:

  • Keine Essensreste an Schweine verfüttern!
  • Kontrollierter Zugang zu Schweinebetrieben: Je weniger betriebsfremde Personen auf dem Betrieb, desto geringer das Risiko der Einschleppung von Krankheiten;
  • Hygieneschleuse beim Betreten und Verlassen von Schweinebetrieben;
  • Schutz vor Kontakt mit Wildschweinen oder anderen Wildtieren durch sichere Umzäunung von Hausschweinen;
  • Keine Einfuhr von Schweine- oder Wildschweinfleisch oder Fleischerzeugnissen aus anderen Ländern;
  • Gewissenhaftes und gründliches Reinigen und Desinfizieren sämtlicher Gerätschaften und Kleidungsstücke nach Jagdreisen in andere Länder;

Quellen: