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Neuerungen bei den Kälberimpfungen

Ab dem 01.07.2025 müssen alle Kälber, welche den Geburtsbetrieb bis zum 57. Lebenstag verlassen, gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen geimpft werden. Impfschema: 1. Impfung: Nasale Impfung mindestens 14 Tage vor dem Verlassen des Geburtsbetriebes. 2. Impfung: Nasale oder subkutane Impfung innerhalb von 28 Tagen durch den Folgebetrieb. Beide Impfungen müssen im Behandlungsjournal des Geburts- und Folgebetriebes dokumentiert sein. Ausnahmen: Kälber, welche den Geburtsbetrieb nach dem 57. Lebenstag verlassen, auf einen Sömmerungsbetrieb gestellt oder mit dem Muttertier verstellt werden. Kälber der Mutterkuh- / Ammenkuhhaltung, die vor dem 21. Lebenstag verstellt werden. Kälber, die in Notfällen verstellt werden müssen zum Beispiel bei Aufenthalten im
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Beitrag TV Südostschweiz

Die Wiedereingliederung des Wolfs in unsere Berge gestaltet sich für die Landwirtschaft als schwierig. Trotzdem muss ein Weg gefunden werden, bei dem sowohl der Wolf als auch die Landwirtschaft auf ihre Kosten kommen. Der Herdenschutz spielt dabei eine wichtige Rolle. Zum Herdenschutz gehören beispielsweise Herdenschutzhunde, Nachtpferche und hohe Stromzäune. Wie alles im Leben hat aber auch der Herdenschutz Vor- und Nachteile. Einige Nachteile zeigen sich erst im Verlauf der Jahre. Ein Problem, welches vorher auf weitläufigen Alpen auch eine Rolle gespielt, aber kaum Todesopfer gefordert hat, sind Magen-Darmwürmer.  Natürlich ist für einen Wurmbefall nicht nur der Nachtpferch verantwortlich. Gibt es
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