Neuerungen bei den Kälberimpfungen
Ab dem 01.07.2025 müssen alle Kälber, welche den Geburtsbetrieb bis zum 57. Lebenstag verlassen, gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen geimpft werden. Impfschema: 1. Impfung: Nasale Impfung mindestens 14 Tage vor dem Verlassen des Geburtsbetriebes. 2. Impfung: Nasale oder subkutane Impfung innerhalb von 28 Tagen durch den Folgebetrieb. Beide Impfungen müssen im Behandlungsjournal des Geburts- und Folgebetriebes dokumentiert sein. Ausnahmen: Kälber, welche den Geburtsbetrieb nach dem 57. Lebenstag verlassen, auf einen Sömmerungsbetrieb gestellt oder mit dem Muttertier verstellt werden. Kälber der Mutterkuh- / Ammenkuhhaltung, die vor dem 21. Lebenstag verstellt werden. Kälber, die in Notfällen verstellt werden müssen zum Beispiel bei Aufenthalten im
> weiterlesen . . .